Öffnung der Beherbergungsbetriebe noch vor dem Pfingstwochenende
Die österreichische Bundesregierung hat beschlossen alle Beherbergungsbetriebe ab 19.5.2021 wieder zu öffnen. Folgende Covid-19 Regeln gelten bei einem Urlaub ab dem Pfingstwochenende 2021. Weiters finden Sie alle Bestimmungen einer Einreise für Urlaub in Österreich.
- Es braucht entweder ein negatives Testergebnis (nicht älter als 48 Stunden) oder ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19 Erkrankung. Vor Ort helfen wir gerne bei der Organisation von günstigen und schnell verfügbaren Tests.
- In Hotels mit weiteren Dienstleistungen wie Frühstück, allgemeinen Wellnessbereichen etc. wäre ein Test alle 2 Tage notwendig. In unseren Selbstversorger Ferienwohnungen und Chalets wird dies nicht verlangt.
- Selbstverständlich gilt nach wie vor der allgemein übliche 2 Meter Abstand, sowie FFP2 Maskenpflicht bei Kontakt in Innenräumen.
- Das Team von we rent hat schon seit einigen Wochen einen COVID-19 Beauftragten und dementsprechend verpflichtende Präventions- bzw. Hygienekonzepte für den Sommer 2021 ausgearbeitet.
Weiters legen wir besonderen Wert auf den Schutz unserer Gäste. Folgende Maßnahmen haben wir zusätzlich erarbeitet um das Gesundheitsrisiko während eines Urlaubs in Zell am See-Kaprun so gering wie möglich zu halten.
- Verfügbarkeit von komplett kontaktlosem Check IN.
- Verfügbarkeit von Fiebermessern und Gesichtsmasken.
- Verfügbarkeit von Desinfektions-Stationen in jedem unserer Häuser.
- Einrichtung räumlicher Trennungen und Scheiben in allgemeinen Bereichen.
- Ausführung besonderer Hygiene Maßnahmen während der Reinigung.
- Ausführung wöchentlicher Testungen und Schulungen für alle Mitarbeiter.
Hier finden Gäste den kompletten Überblick zu unseren Corona sicheren Ferienwohnungen und Chalets in Zell am See-Kaprun.

Keine Quarantänepflicht bei Einreise in Österreich ab Ende 19. Mai für folgende Länder
Zur Zeit ist nach 19.5.2021 die Quarantänepflicht nur mehr bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet geplant. (Unterscheidung z.B. auch nach deutschen Bundesländern). Zur Zeit ist nach 19.5.2021 die Quarantänepflicht nur mehr bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet geplant. (Unterscheidung z.B. auch nach deutschen Bundesländern) Die ECDC-Ampel wird als als Orientierung dienen. Gelb und Orange Zonen werden ohne Auflagen einreisen dürfen. Bei der Einreise aus (hell-)roten Gebieten reicht laut Plänen des Gesundheitsministeriums künftig ein negativer CoV-Test oder ein Nachweis über Impfung oder Genesung nach einer CoV-Infektion. D.h. aktuell dürfen Gäste aus Deutschland, Teile der Niederlande, Teile Polens, Tschechien, Dänemark, Norwegen mit negativen Test, Impfung oder durchgestandener Krankheit und Island, Finnland, Portugal, Finnland ohne Auflagen einreisen. Stand (27.4.2021) Hier gibt es den Link zur Ampel.
In jedem Fall garantieren wir wie gewohnt die kostenfreie Stornomöglichkeit im Falle von Reisewarnungen oder Lock Downs. Hier finden Sie den gesamten Überblick zu unserer Covid 19 Garantie.
Eine Liste der aktuellen Hochrisikoländern kann auf der Informationsseite des Bundesministeriums gefunden werden. Hier der Link dazu.
Grüner Pass für den Sommerurlaub in Zell am See-Kaprun
Ab Juni soll der grüne Pass die Einreise für Urlaub in Österreich noch einmal erleichtern. Für die Gültigkeit wird ein negatives Testergebnis oder eine Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19 Erkrankung eingetragen. Zu beachten sind verschiedene Fristen, welche in den kommenden Wochen noch konkretisiert werden sollen. Während eine durchgemachte Krankheit für bis zu 6 Monate eingetragen werden kann, muss bei einer 2. Teilimpfung eine Frist bis zum vollständigen Immunschutz abgewartet werden. (z.b. 22 Tage/AstraZeneca)
Generell soll der Grüne Pass das Reisen innerhalb der EU wieder ermöglichen. 13 EU-Staaten wollen ihn ab Juni einführen: Österreich, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Malta, Portugal, Slowenien, Spanien. Jedes Land kann individuelle Erleichterungen festlegen. Denkbar sind Erleichterungen im Bereich von Veranstaltungen, körpernahe Dienstleister, Gastronomie etc. Jedenfalls sind damit erhebliche Einreiseerleichterung für alle Gäste geplant.
